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Leistungskomplex 6 – Kämmen und Rasieren (Grundpflege)

beinhaltet i. d. R.

  • Kämmen
    einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur (z. B. Flechtfrisur)
  • Rasieren
    Nass- oder Trockenrasur einschließlich der damit verbundenen Hautpflege

Das Kämmen ist entsprechend dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen durchzuführen. Das Einlegen einer Dauerwelle, das Schneiden oder Färben der Haare ist nicht Bestandteil dieser Verrichtung. Sie gehören in den Eigenverantwortungsbereich des Pflegebedürftigen. Vom Pflegedienst ist allerdings bei Bedarf im Rahmen dieses Leistungskomplexes der Kontakt zum Friseur herzustellen.Der pflegerische Aufwand für die Rasur und das Kämmen bei Männern wird gleichgesetzt mit dem Herrichten der Tagesfrisur bei Frauen.Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3 – 5 wählbar.
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