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Leistungskomplex 4 – Große Pflege I (Grundpflege)

beinhaltet i. d. R.

  • An-/Auskleiden
    • die Auswahl der Kleidung
    • das An- und Auskleiden
    • das An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung) /Duschen
    • das Waschen bzw. das Duschen und die anschließende Hautpflege des ganzenKörpers, d. h. Gesicht, Oberkörper, Rücken oder Genitalbereich / Gesäß, Beine und Füße
    • ggf. Waschen und Trocknen der Haare
    • ggf. einfaches Schneiden der Finger- und Fußnägel
    • der Gang zur Toilette und die Begleitung zur Waschgelegenheit
    • ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung.
  • Mund-/Zahnpflege
    • die Lippenpflege,
    • Zahnprothesenversorgung
    • die Mundhygiene

Der Leistungskomplex 4 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 3 und 5 sowie 16 gewählt werden.Der Leistungskomplex kann grundsätzlich 2 x täglich durch den Pflegebedürftigen gewählt werden. Pflegebedürftige, die zum Aufsuchen und Verlassen des Bettes Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können dafür den Leistungskomplex 8 wählen.Die Fingernägel werden beim Waschen ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt. Alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nagelpflege sind dem Bereich der Maniküre bzw. Pediküre zuzuordnen.Das Schneiden der Fußnägel im Rahmen der medizinischen Fußpflege ist keine Leistung der Grundpflege.
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