Leistungskomplex 20 – Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
- Beratung
- Hilfestellung
- Mitteilung an die Pflegekasse (Formular nach § 37 Abs. 3, Satz 6, SGB XI)
Vergütung/Einsatz: | Pflegestufen I und II: | 21,00 EUR |
Pflegestufe III: | 31,00 EUR |
Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden.Darüber hinaus soll über zusätzliche Hilfen, die sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann, informiert werden. Die Beratung kann sich dabei u. a. auf
- die Notwendigkeit medizinischer Reha- Maßnahmen,
- den Einsatz von Pflegehilfsmitteln,
- eine Anpassung des Wohnraums,
- die Inanspruchnahme von Tages- und/oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege,
- die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen (Angehörigenberatung, Selbsthilfegruppen),
- den möglichen Wechsel der Pflegestufe,
- pflegeerleichternde Techniken
erstrecken.
Der Pflegedienst übermittelt der Pflegekasse mit Einverständnis des Pflegebedürftigen die bei dem Pflegeeinsatz gewonnenen Erkenntnisse und verwendet hierzu das von
den Spitzenverbänden der Pflegekassen zur Verfügung gestellte einheitliche Mitteilungsformular.
Mit dem Leistungskomplex sind alle mit dem Einsatz verbundenen Aufwendungen – einschließlich der Wegegebühren – abgegolten.