Leistungskomplex 2 – Folgebesuch
Der Folgebesuch ist abrechenbar bei einer wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs, z.B.:Nach einer Eingruppierung in eine andere Pflegestufe.
Bei einem dauerhaften Ausfall der Pflegeperson.
- Erhebung des geänderten Pflegebedarfs
- Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
und der sich daraus ergebenden Kosten - Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel
- Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages / Abschluss des Pflegevertrages
- Pflegeplanung
Die Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten
Maßnahmen. Sie umfasst:- das Erkennen von Problemen und Ressourcen
- das Festlegen der Pflegeziele
- das Planen der Maßnahmen
- das Anlegen der Dokumentation
Bei einem dauerhaften Ausfall der Pflegeperson.
Sofern sich im Verlauf des Pflegeprozesses nur geringfügige Änderungen bei den ausgewählten Leistungen ergeben, ist ein Folgebesuch nicht notwendig. Es ist lediglich die
Kostenübersicht zu aktualisieren.
Der Folgebesuch ist durch eine examinierte Pflegefachkraft durchzuführen.