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Bürgerhilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
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Leistungskomplex 18 – Begleitung bei Aktivitäten (Grundpflege)

beinhaltet i. d. R.

  • An-/Auskleiden
    im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

    • Auswahl der Kleidung
    • ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    ggf. Treppensteigen
  • Begleitung bei Aktivitäten
    bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge und kulturellen Veranstaltungen)

Dieser Leistungskomplex kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit Leistungskomplex 17 gewählt werden.
Es ist zu gewährleisten, dass der Pflegebedürftige unter ständiger Betreuung der Begleitperson steht. Dies gilt auch für evtl. Wartezeiten in Arztpraxen oder Behörden. Reine
Fahrdienste können nicht gewählt werden.
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