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2. Inhalt und Anwendung der Leistungskomplexe

Ausgehend von der Ganzheitlichkeit der Pflege sind die einzelnen pflegerischen Tätigkeiten basierend auf § 14 Abs. 4 SGB XI aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung,
Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst. Dabei sind solche Verrichtungen zusammengefasst, die nach pflegefachlichen Erkenntnissen in einer Pflegesituation anfallen. Die Leistungskomplexe bieten die Möglichkeit, flexibel auf die individuellen Versorgungsbedürfnisse der Pflegebedürftigen zu reagieren und der individuellen Pflegesituation weitestgehend gerecht zu werden.Die Leistungskomplexe sind so gestaltet, dass bei Kombination mehrerer Leistungskomplexe keine Leistungsüberschneidungen entstehen.

Die Pflege wird nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse als aktivierende Pflege (§ 28 Abs. 4 SGB XI) erbracht. Die zu erbringende
Hilfeleistung besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens oder der Beaufsichtigung oder Anleitung
mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen (§ 14 Abs. 3 SGB Xl, Pflegebedürftigkeits-Richtlinien).

Prophylaxen (Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Sekundärerkrankungen) sind Bestandteil der Leistungskomplexe in der Grundpflege und im Sinne der aktivierenden Pflege im Rahmen und bezogen auf die einzelnen Verrichtungen zu erbringen. Prophylaxen können sein:

  • Dekubitusprophylaxe (Vorbeugung von Druckstellen oder Wundliegen)
  • Pneumonieprophylaxe (Vorbeugung einer Lungenentzündung)
  • Thromboseprophylaxe (Vorbeugung einer Bildung von Blutgerinnseln aufgrund der Verlangsamung des Blutstromes)
  • Kontrakturprophylaxe (Vorbeugung von Fehlstellungen der Gelenke und Gelenkversteifungen)
  • Soorprophylaxe (Vorbeugung von Pilzerkrankungen im Mund- und Rachenraum)

Jeder Leistungskomplex beinhaltet die Vor- und Nachbereitung des Pflegebereichs einschließlich Zurechtlegen der benötigten Materialien, ggf. deren Entsorgung sowie die
Säuberung der im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Verunreinigungen. Jede Leistungserbringung beinhaltet auch immer die Dokumentation unter Berücksichtigung des Pflegeprozesses (Anamnese, Pflegeplanung, Durchführung der Maßnahmen, Evaluation).

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