Ausbildung zur/zum Altenpflegerin/Altenpfleger bei der Bürgerhilfe
Die Ausbildung zur/zum Altenpflegerin/Altenpfleger bei der Bürgerhilfe soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege sowie zur Beratung, Begleitung und Betreuung alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen erforderlich sind.
Sie soll dazu befähigen mit anderen in der Pflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
Dies bedeutet insbesondere
- die sach- und fachgerechte geplante Pflege alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen
- die eigenverantwortliche Steuerung von Pflegeprozessen
- die Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege
- die Hilfen im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitation
- die Begleitung Sterbender
- die Anleitung von Pflegehilfskräften
- die Betreuung und Beratung alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- die Hilfen beim Erhalt der eigenständigen Lebensführung
- die Beratung pflegender Angehöriger
Ausbildungsrahmen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie setzt sich aus 2.100 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und 2.500 Stunden praktischer Ausbildung zusammen.