II Vergütungsfähige Leistungen
- der Grundpflege
- der Körperpflege,
- der Ernährung,
- der Mobilität
und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die in dem Leistungskomplexkatalog zusammengefassten Leistungen stellen eine abschließende Aufzählung dar. Der Inhalt der Pflegeleistung ergibt sich aus dem Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB Xl in der jeweils gültigen Fassung.