Leistungskomplex 5 – Große Pflege II (Grundpflege)
beinhaltet i. d. R.
- An-/Auskleiden
- die Auswahl der Kleidung
- das An- und Auskleiden
- das An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Ganzkörperwaschung im Vollbad
- das Waschen im Vollbad und die anschließende Hautpflege des ganzen Körpers, d. h. Gesicht, Oberkörper, Rücken oder Genitalbereich /Gesäß, Beine und Füße
- ggf. Waschen und Trocknen der Haare
- ggf. einfaches Schneiden der Finger- und Fußnägel
- der Gang zur Toilette und die Begleitung zur Waschgelegenheit
- ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung.
- Mund-/Zahnpflege
- die Lippenpflege
- Zahnprothesenversorgung
- die Mundhygiene
Die Fingernägel werden beim Waschen ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt. Alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nagelpflege sind dem Bereich der Maniküre bzw. Pediküre zuzuordnen.
Das Schneiden der Fußnägel im Rahmen der medizinischen Fußpflege ist keine Leistung der Grundpflege.