Leistungskomplex 1 – Erstbesuch
Der Erstbesuch ist abrechenbar, wenn der Pflegedienst erstmalig mit der Pflege nach § 36 SGB XI beauftragt wird; die Vergütung ist als Pauschale für die mit der erstmaligen Pflegeplanung zusammenhängenden Leistungen zu betrachten. Der Aufwand für die fortlaufende Planung des Pflegeprozesses ist in der Vergütung der einzelnen Leistungskomplexe berücksichtigt.Als Ergebnis des Erstbesuchs sind die vom Pflegebedürftigen ausgewählten Leistungen mit dem Pflegedienst schriftlich zu vereinbaren.
- Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs
Die Anamnese erfolgt hier im Sinne eines Aufnahmestatus und dient der Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer und medizinischer Aspekte sowie Besonderheiten wie z. B. Betreuungsgesetz. - Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
und der sich daraus ergebenden Kosten- Information über weitere Hilfen /Pflegehilfsmittel
- Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages / Abschluss des Pflegevertrages
- Pflegeplanung
Die Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst:- das Erkennen von Problemen und Ressourcen
- das Festlegen der Pflegeziele
- das Planen der Maßnahmen
- das Anlegen der Dokumentation
Der Pflegedienst ist verpflichtet, eine Übersicht über die monatlichen Kosten der ausgewählten Leistungen zu erstellen.
Der Erstbesuch ist durch eine examinierte Pflegefachkraft durchzuführen